Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass alle Kindergartenkinder, Vorschulkinder und Schüler – mit oder ohne körperlicher oder geistiger Einschränkung – zukünftig gemeinsam in Klassen beschult werden bzw. gemeinsam ihre Kita-Zeit verbringen können.

Inklusion an Schulen und Kitas

So viele Chancen diese Möglichkeit beinhaltet nicht mehr ausgeschlossen zu werden, so schwer ist es oft, dies stressfrei in der Klasse und in der Kindertagesstätte umzusetzen.
Für manche Kinder ist es ohne eine ständige Betreuungsperson nicht möglich am Unterricht teilzunehmen oder in der Kita-Gruppe integriert zu werden. Für die meisten Pädagogen/innen und Erzieher/innen stellt das eine hohe Herausforderung dar.

Der IpD vermittelt qualifizierte Schul- und Kita-Inklusions-Assistent(inn)en für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gem. SGB XII §§4 – 58 oder Begrenzungen gem. SGB VIII § 35a KJHG, mit dem Ziel jedes Kind individuell zu fördern und in seiner Entwicklung zu begleiten.