Je frühzeitiger körperlich und/oder geistig eingeschränkte Kinder und Jugendliche eine gezielte Förderung erfahren, desto größer ist die Chance, die Entwicklung des Heranwachsenden positiv zu beeinflussen.
Die IpD-Inklusions-Assistent(inn)en begleiten, unterstützen und fördern während des gesamten Entwicklungszeitraums das Kind ganz individuell. Das heißt von den frühfördernden Maßnahmen während der Kita-Zeit, durch die gesamte Schulzeit während des Unterrichts bis hin zum Schulabschluss.
Inklusion bedeutet „Im Ganzen zusammen”.
Somit haben alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten.
Unsere Inklusionshilfen auf einen Blick
- Integration des Kindes in die Klassengemeinschaft bzw. Kita-Gruppe
- Hilfestellung bei der Kommunikation
- Sicherstellung einer grundsätzlichen Teilnahme des Kindes am Unterricht und im sozialen Kontext
- Bewältigung von vorschulischen und schulischen Anforderungen
- Lebenspraktische und pflegerische Tätigkeiten
- Mobilitätshilfen und behinderungsspezifische Hilfsmittel
- Einzelförderung und Begleitung bei therapeutischen Maßnahmen
- Begleitung bei schulischen Aktivitäten und Veranstaltungen
- Pausen- und Ganztagsschulbegleitung
Die vermittelnden IpD-Inklusions-Assistent(inn)en sind das Bindeglied zwischen Kind, Lehrkraft und Eltern. Wichtig ist dabei die intensive Einbeziehung in die Klassen- und Gruppengemeinschaft, der Kontakt zu den Eltern und die Empathiefähigkeit gegenüber dem jeweiligen Kind.
Unsere Schul- und KiTa-Inklusions-Assistent(inn)en achten darauf, dass sie keinerlei Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich der Lehr- und Erziehungskräfte zählen, ausüben. Eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Pädagog(inn)en ist daher unerlässlich. Eine regelmäßige Teilnahme an Team- und Einzelbesprechungen ist wünschenswert und sinnvoll.
Die ausgewählten Kinder und Jugendlichen müssen in der Lage sein, mit sonderpädagogischer Unterstützung die schulischen oder vorschulischen Anforderungen der jeweiligen allgemeinen Schule bzw. der Kindertagesstätte voraussichtlich zu erfüllen.
Die Voraussetzung für die Beantragung einer Inklusions-Assistenz ist die Antragsstellung nach §§ 55 Abs. 1, 4 und 7, 57, 58 SGB XII, Eingliederungshilfe §35a, SGB VIII oder §§ 9, 12 SGB XII.
Broschüre für Institutionen
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Wünschen Sie sich Unterstützung für Ihre Klasse, Kindergartengruppe oder Vorschulgruppe?
Gerne beraten wir Sie in Fragen zur Inklusionshilfe, Beantragung, Begutachtung usw. oder erarbeiten mit Ihnen ein auf Ihre Schule oder KiTa abgestimmtes Konzept.
Unsere Inklusions-Assistent(inn)en freuen sich auf Ihren Kontakt.