Bieten Sie einem Kind einen sicheren Hafen und leisten Sie wertvolle pädagogische Beziehungsarbeit. Wir suchen Familien, Paare und Einzelpersonen mit pädagogischer Ausbildung oder individuell qualifizierender Voraussetzung.
Wenn Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, bieten Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII eine alternative Betreuungsform zur Heimerziehung.
Als Pflegefamilie über den IpD bieten Sie Kindern ein Zuhause auf Zeit (Bereitschaftspflege) oder einen auf Dauer angelegten Lebensmittelpunkt (Erziehungsstellen).
Der Unterschied zwischen einer Dauerpflegefamilie gem. § 33 (1) SGB VIII und einer Erziehungsstellenfamilien § 33 (2) SGB VIII ist vor allem der erhöhte erzieherische Betreuungsbedarf der Kinder/Jugendlichen. Erziehungsstelleneltern betreuen Kinder und Jugendliche, die unter Folgen von Traumatisierungen und Mangelerfahrungen leiden und/oder Vernachlässigung, Misshandlung und andere Gewalterfahrung erleben mussten.
Wenn Sie sich diese pädagogische Aufgabe vorstellen können, die Sie mit Ihrem Privatleben verbinden und von zuhause aus arbeiten wollen, dann treten Sie für weitere Infos gerne mit uns in Kontakt.
