Sie müssen folgende persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um als Erziehungsstellenperson tätig werden zu können:

  • eine pädagogische Ausbildung oder Erfahrung im Umgang mit verhaltensoriginellen Kindern oder Jugendlichen ( besondere individuelle Eignung durch eigene Erfahrungen) sowie die Bereitschaft, sich pädagogisch weiter zu bilden
  • Bereitschaft zu einer Öffnung des privaten familiären Raumes für eine intensive Zusammenarbeit mit dem IpD und dem Jugendamt –die ganze Familie muss die Aufnahme mittragen-
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunftsgeschichte
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Reflexion der eigenen Person und des fachlichen/ erzieherischen Handelns und Weiterentwicklung
  • eine offene Haltung und Wertschätzung gegenüber dem Herkunftssystem der Kinder
  • finanzielle Unabhängigkeit vom Einkommen als Erziehungsstelle
  • genügend Betreuungszeitkapazitäten und ausreichender Wohnraum (eigenes Zimmer für das Kind/ den bzw. die Jugendliche/n)
  • Offenheit, Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Empathie,  Belastbarkeit, Flexibilität, Humor, Konfliktfähigkeit und Erziehungskompetenz sind einige weitere wichtige Voraussetzungen