• eine intensive Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
  • wir schließen mit Ihnen eine maßnahmenbezogene Kooperationsvereinbarung ab, d.h. die Vereinbarung beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit Auszug des Kindes
  • Maßnahmegelder werden durch den IpD mit den Jugendämtern im Rahmen der geltenden Entgeltvereinbarung abgerechnet und an die Erziehungsstelle durchgeleitet
  • für ihr persönliches Engagement und die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Pflegeverhältnisses erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung (das sog. Erziehungsgeld/ steuerfrei)
  • Beiträge zur Altersvorsorge/ Unfallversicherung/ Haftpflichtversicherung
  • die Unterhaltsleistung für das aufgenommene Kind/ die aufgenommenen Kinder wird gem. § 39 SGB VIII altersabhängig als Pflegegeld ausgezahlt (Höhe gem. Richtlinien des LVR) und dient zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten (z.B. Nahrung, Kleidung, Versorgung, Unterkunft, aber auch Taschengeld und Lernmittel etc.)
  • ein anteiliges Kindergeld
  • Erstausstattung und Beihilfen nach kommunalen Richtlinien ihres kommunalen Jugendamtes
  • Entlastungsangebote
  • Kontinuierliche und enge fachliche Betreuung/ Begleitung/ Koordination durch die pädagogische Fachberatung des IpD durch regelmäßige Hausbesuche, Reflektion und Austausch (die Tätigkeit der pädagogischen Fachberatung liegt an den Schnittstellen zwischen Herkunftsfamilie-Kind-Erziehungsstelle-Helfersystem)
  • Unterstützung im Krisenfall/ 24 h Rufbereitschaft
  • Vernetzung/ Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpD
  • Regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote/ fachliche Input Veranstaltungen
  • Angebote von Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
  • gemeinsame Feste und andere Gruppenangebote