Welche Leistungen erhalten Sie für Ihre Erziehungsstellentätigkeit?
eine intensive Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
wir schließen mit Ihnen eine maßnahmenbezogene Kooperationsvereinbarung ab, d.h. die Vereinbarung beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit Auszug des Kindes
Maßnahmegelder werden durch den IpD mit den Jugendämtern im Rahmen der geltenden Entgeltvereinbarung abgerechnet und an die Erziehungsstelle durchgeleitet
für ihr persönliches Engagement und die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Pflegeverhältnisses erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung (das sog. Erziehungsgeld/ steuerfrei)
Beiträge zur Altersvorsorge/ Unfallversicherung/ Haftpflichtversicherung
die Unterhaltsleistung für das aufgenommene Kind/ die aufgenommenen Kinder wird gem. § 39 SGB VIII altersabhängig als Pflegegeld ausgezahlt (Höhe gem. Richtlinien des LVR) und dient zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten (z.B. Nahrung, Kleidung, Versorgung, Unterkunft, aber auch Taschengeld und Lernmittel etc.)
ein anteiliges Kindergeld
Erstausstattung und Beihilfen nach kommunalen Richtlinien ihres kommunalen Jugendamtes
Entlastungsangebote
Kontinuierliche und enge fachliche Betreuung/ Begleitung/ Koordination durch die pädagogische Fachberatung des IpD durch regelmäßige Hausbesuche, Reflektion und Austausch (die Tätigkeit der pädagogischen Fachberatung liegt an den Schnittstellen zwischen Herkunftsfamilie-Kind-Erziehungsstelle-Helfersystem)
Unterstützung im Krisenfall/ 24 h Rufbereitschaft
Vernetzung/ Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpD
Regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote/ fachliche Input Veranstaltungen
Angebote von Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
gemeinsame Feste und andere Gruppenangebote
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