- eine intensive Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
- wir schließen mit Ihnen eine maßnahmenbezogene Kooperationsvereinbarung ab, d.h. die Vereinbarung beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit Auszug des Kindes
- Maßnahmegelder werden durch den IpD mit den Jugendämtern im Rahmen der geltenden Entgeltvereinbarung abgerechnet und an die Erziehungsstelle durchgeleitet
- für ihr persönliches Engagement und die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Pflegeverhältnisses erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung (das sog. Erziehungsgeld/ steuerfrei)
- Beiträge zur Altersvorsorge/ Unfallversicherung/ Haftpflichtversicherung
- die Unterhaltsleistung für das aufgenommene Kind/ die aufgenommenen Kinder wird gem. § 39 SGB VIII altersabhängig als Pflegegeld ausgezahlt (Höhe gem. Richtlinien des LVR) und dient zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten (z.B. Nahrung, Kleidung, Versorgung, Unterkunft, aber auch Taschengeld und Lernmittel etc.)
- ein anteiliges Kindergeld
- Erstausstattung und Beihilfen nach kommunalen Richtlinien ihres kommunalen Jugendamtes
- Entlastungsangebote
- Kontinuierliche und enge fachliche Betreuung/ Begleitung/ Koordination durch die pädagogische Fachberatung des IpD durch regelmäßige Hausbesuche, Reflektion und Austausch (die Tätigkeit der pädagogischen Fachberatung liegt an den Schnittstellen zwischen Herkunftsfamilie-Kind-Erziehungsstelle-Helfersystem)
- Unterstützung im Krisenfall/ 24 h Rufbereitschaft
- Vernetzung/ Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpD
- Regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote/ fachliche Input Veranstaltungen
- Angebote von Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
- gemeinsame Feste und andere Gruppenangebote