Erziehungsstellen können pädagogisch qualifizierte Paare oder Einzelpersonen mit oder ohne eigenen Kinder werden. Es werden ein bis zwei Kinder oder Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft der Erziehungsstelle aufgenommen und diesen somit eine professionelle Hilfe im persönlichen Umfeld geboten.

Erziehungsstellen geben einem Kind/ Kindern damit für eine unbestimmte Zeit oder auch dauerhaft einen neuen familiären Lebensraum. Grundsätzlich kann das Alter eines zu betreuenden Kindes/ Jugendlichen bei der Aufnahme zwischen 0-18 Jahren liegen. Im Vorbereitungsprozess wird mit der Erziehungsstellenfamilie zusammen erarbeitet, welches Kind mit welcher Lebensgeschichte und in/ab welchem Alter in diese Familie passen würde. Die Anfragen werden dann dementsprechend ausgewählt.

Die „besondere Entwicklungsbeeinträchtigung“ der Erziehungsstellenkinder erfordert eine besondere und erhöhte Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle. In ihrer Arbeit werden Sie individuell, intensiv und kontinuierlich durch pädagogische Fachberatung begleitet.

Die Kinder oder Jugendlichen haben in der Regel in der Vergangenheit schwierige und belastete soziale Verhältnisse erlebt sowie Beziehungsabbrüche und kritische Lebenssituationen durchlebt, die sich auf ihre Entwicklung und ihr Verhalten beeinträchtigend auswirken. All diese Kinder/Jugendlichen benötigen einen neuen und stabilen Lebensmittelpunkt mit klaren und verlässlichen Beziehungs- und Bindungsangeboten durch fachlich qualifizierte Menschen, die hier mit einem erhöhtem pädagogischen Betreuungsangebot zur Seite stehen, ggf. besondere Förderbedarfe im Blick behalten und sie in ihrer Person annehmen, wie sie sind.    

Erziehungsstelle – Haltung und Kooperation

Zu einem tragfähigen Rahmen gehört es auch, dass die Erziehenden die Haltung und Bereitschaft haben, sich auf ein fremdes soziales Herkunftsumfeld einzulassen. Die Zusammenarbeit mit Kita/ Schule, Jugendamt, Personensorgeberechtigten, Ärzten/ Therapeuten/ Kliniken und anderen Stellen sind unerlässlich und dienen dazu, dem Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Erziehungsstelle zu sein bedeutet, sein eigenes Erziehungsverhalten transparent zu machen, zu reflektieren und sich an Zielvereinbarungen und Erziehungsplanungen zu orientieren. Die Ziele für die Hilfe werden in einem Hilfeplanverfahren zusammen mit dem Jugendamt vereinbart und regelmäßig in einem Prozess überprüft. Das Kind wird an dem Hilfeplanprozess alters- und entwicklungsentsprechend beteiligt.

Die Erziehungsstellen werden auf Anfragen der Jugendämter belegt. Der IpD steht im Hilfeverlauf in  stetiger Kooperation mit dem Jugendamt, den Personensorgeberechtigten und anderen beteiligten Institutionen. Als Erziehungsstelle werden Sie von den pädagogischen Fachberatern/ Fachberaterinnen des Arbeitsbereiches Vollzeitpflege eng und prozesshaft intensiv gecoacht, begleitet und unterstützt. Die Kontakte und die Beratung des Herkunftssystems der Kinder sowie die Begleitung der Besuchskontakte werden ebenfalls von hier aus koordiniert und geleistet.