Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege gem. §§ 27, 33 (2) SGB VIII für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in der Regel langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen.

Die IpD Erziehungsstellen sind keine ausgelagerten Heimgruppen, pädagogischen Lebensgemeinschaften, keine Kleinstheime sondern exklusiv eine Differenzierungsform der Hilfen zur Erziehung in einer besonders belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie.

Erziehungsstellen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche geeignet

  • deren Eltern mit der Betreuung, Pflege und Versorgung überfordert sind und die daher nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können,
  • die aufgrund von Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt oder seelischer Ablehnung aus ihrer Herkunftsfamilie herausgenommen werden mussten
  • die aufgrund einer wesentlichen Behinderung Teilhabeleistungen benötigen, die ihre Herkunftsfamilien nicht leisten können.

Die Aufnahmeentscheidung und Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das jeweils belegende Jugendamt.

Wie wird ein Kind zum Pflegekind?

Pflegekind Andauernde
Überforderung der
Eltern
Kindeswohlgefährdung
unterschiedlicher
Kategorien
Inhaftierung
eines oder beider
Elternteile
 
Obdachlosigkeit
Suchtproblematik
(Drogen/Alkohol)
Psychische
oder physische
Erkrankungen
Ständige
Auseinandersetzungen
in der Familie
Vernachlässigung
durch die Eltern