• eine Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung
  • Monatliches Pflegegeld für die Abdeckung der Lebenshaltungskosten (gem. der Richtlinien des LVR)
  • Anteiliges Kindergeld
  • Erstausstattung und Beihilfen nach den kommunalen Richtlinien Ihres Jugendamts
  • Entlastungsgelder
  • Entlastungsangebote
  • Kontinuierliche und enge fachliche Begleitung durch die Fachkräfte des IpD (regelmäßige Hausbesuche, Reflektion und Austausch)
  • Unterstützung im Krisenfall/ 24 h Rufbereitschaft
  • Vernetzung/Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpD
  • Regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote
  • Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
  • gemeinsame Feste