Jedes Kind bedarf eines individuellen Schutzraumes, in dem es sich sicher entwickeln und groß werden kann. Leider geraten Familien mitunter in schwierige Lebenslagen, in denen zur Krisenintervention bei drohender oder akuter Gefährdungssituation eine unmittelbare Trennung von Eltern und Kind notwendig wird.

Das Jugendamt nimmt in diesen Fällen sein staatliches Wächteramt wahr und nimmt das Kind in Obhut. Anschließend wird geklärt, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich ist. Nachdem dies geklärt ist und fest steht, dass das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann, sucht das Jugendamt eine Dauerpflegestelle, in der das Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr leben soll.

Für Kinder, die nicht mehr in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren können, werden Dauerpflegeplätze mit einer familiären Anbindung gesucht, um sie nicht in Wohngruppeneinrichtungen unterbringen zu müssen. Alters- und entwicklungsentsprechend wird für diese Kinder eine Familie mit konstanten Bezugspersonen gewünscht. Es soll eine emotional stabile und langfristige Bindung aufgebaut werden, die das Kind/die Kinder bei der weiteren Entwicklung unterstützen und fördern soll.

Auf die Aufgabe als Dauerpflegestelle bereiten wir Sie intensiv vor. Wir erfassen die Rahmenbedingungen, die Sie als Familien bieten und begleiten Sie bei allen Schritten: von der Anfrage über die Aufnahme bis zum weiteren Verlauf des Zusammenlebens mit dem Pflegekind unterstützen wir Sie sowohl bei pädagogischen Fragen als auch bei bürokratischen Belangen sowie bei rechtlichen Unklarheiten. Wir stehen Ihnen somit während der gesamten Zeit des Pflegeprozesses unterstützend zur Seite.