- Eine intensive Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
- eine maßnahmenbezogene Kooperationsvereinbarung (die Vereinbarung beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit Auszug)
- Maßnahmegelder werden durch den IpD mit den Jugendämtern im Rahmen der geltenden Entgeltvereinbarungen abgerechnet und an die Bereitschaftspflegestellen weitergeleitet
- monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erziehungsgeld)
- monatliches Pflegegeld für die Abdeckung der Lebenshaltungskosten (gem. der Richtlinien des LVR)
- Beiträge zur Altersvorsorge / Unfallversicherung / Haftpflichtversicherung
- Beihilfe für die Erstausstattung beim Start als Bereitschaftspflegestelle von Seiten des IpDs
- Beihilfen für das jeweilige Pflegekind von Seiten des zuständigen Jugendamtes nach den kommunalen Richtlinien Ihres Jugendamts
- kontinuierliche und enge fachliche Begleitung durch die Fachkräfte des IpD (regelmäßige Hausbesuche, Reflexion und Austausch)
- Unterstützung im Krisenfall / 24 h Rufbereitschaft
- Vernetzung / Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpDs
- regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote
- Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
- gemeinsame Feste