• Eine intensive Vorbereitung im Rahmen von Überprüfung, Schulung und weiterer Qualifizierung
  • eine maßnahmenbezogene Kooperationsvereinbarung (die Vereinbarung beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit Auszug)
  • Maßnahmegelder werden durch den IpD mit den Jugendämtern im Rahmen der geltenden Entgeltvereinbarungen abgerechnet und an die Bereitschaftspflegestellen weitergeleitet
  • monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erziehungsgeld)
  • monatliches Pflegegeld für die Abdeckung der Lebenshaltungskosten (gem. der Richtlinien des LVR)
  • Beiträge zur Altersvorsorge / Unfallversicherung / Haftpflichtversicherung
  • Beihilfe für die Erstausstattung beim Start als Bereitschaftspflegestelle von Seiten des IpDs
  • Beihilfen für das jeweilige Pflegekind von Seiten des zuständigen Jugendamtes nach den kommunalen Richtlinien Ihres Jugendamts
  • kontinuierliche und enge fachliche Begleitung durch die Fachkräfte des IpD (regelmäßige Hausbesuche, Reflexion und Austausch)
  • Unterstützung im Krisenfall / 24 h Rufbereitschaft
  • Vernetzung / Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien des IpDs
  • regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote
  • Gruppensupervision und ggf. auch Einzelsupervision
  • gemeinsame Feste