Wir verstehen die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH nach § 31 KJHG) als eine ganzheitliche, alltags- und lebensweltorientierte Unterstützung für das System „Familie“.

Mit der Familie nutzen wir die vorhandenen persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Veränderungen werden begleitet sowie neu entdeckte Fähigkeiten jedes Einzelnen gestärkt.

Zu der SPFH-Zielgruppe zählen Familien, Pflegefamilien sowie Stieffamilien mit einem Bedarf an Hilfe zur Erziehung, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und besondere Konflikt- und Krisensituationen gekennzeichnet sind.

Die Arbeit findet als aufsuchende Hilfeform mit dem gesamten System „Familie“ und / oder mit einzelnen Kindern und Jugendlichen (Hilfeempfänger) statt. Im Rahmen dieser Einzelfallhilfe bieten wir u.a. pädagogische Förderung in Form von:

  • Schulförderung
  • Lern- und Selbstorganisationstrainings
  • Verhaltenstrainings
  • sowie angepasste Unterstützung und Förderung bei besonderem Hilfebedarf.

Die Einbeziehung des sozialen Umfelds sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern wie Schulen, Kindergärten, Ärzten, Therapeuten etc. ist für uns selbstverständlich.

Die Zusammenarbeit zwischen Familienhelfer und Familie ist von Wertschätzung geprägt. Dies ist die Basis einer tragfähigen Kooperation sowie für den positiven Verlauf der Maßnahme.

Wir sind für Sie da und begleiten sie in der Krise!

Im Umgang mit Fällen, die unter den §8a fallen, unterstützt die IpD-Mitarbeiter unser „Handlungsleitfaden für den Schutz des Kindeswohls“ bei der Entwicklung einer optimalen Strategie sowie dessen Handlungsmöglichkeiten. Es besteht immer eine enge Kooperation zwischen unseren Mitarbeiter sowie den zertifizierten Fachkräften für Kinderschutz. Grundsätzlich sehen wir eine intensive Zusammenarbeit und fachlichen Austausch mit dem zuständigen Jugendamt als fundierte Grundlage, um betroffenen Familien zu helfen.

 

Die Beauftragung der Leistung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.