Pflege-/Erziehungsgeld
Es ist alles geregelt
Es gibt Pflegeformen, die auf kurze Zeit oder auch auf Dauer angelegt sind. In allen Betreuungsformen wird für den Unterhalt des Kindes ein altersabhängiges Pflegegeld gezahlt. Für Ihr persönliches Engagement erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (Erziehungsgeld) , Beiträge zur Altersvorsorge sowie die Kostenerstattung für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie Zuschüsse zu Urlaubsfahrten und für Weihnachtsgeschenke.
Die Unterhaltsleistungen sind nach §39 SGB VIII geregelt und dienen zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten, z. B. für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, aber auch Lernmittel und Taschengeld etc.
Pflegegeldsätze Stand 01/2014:
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr | 489,00 € |
Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 559,00 € |
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall | 681,00 € |
Darüber hinaus erhalten Sie je nach Pflegeform ein Erziehungsgeld, das ihre Aufgabenerfüllung und das erforderliche Engagement berücksichtigt.