Das Wohl Ihres Kindes hat für uns oberste Priorität.
Aus diesem Grund haben wir für die Zeit des Lockdowns unsere Angebote unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes angepasst und – sofern therapeutisch sinnvoll und möglich – um digitale Formate erweitert. Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Bereitschaftspflege §§ 33, 42 SGB VIII
Individueller Schutzraum und Betreuungsort für Kinder in einer Familie
Die Bereitschaftspflege wird in Fachkreisen auch als Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) bezeichnet und ist eine zeitlich befristete Form der Krisenintervention. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden und akuten Gefährdungssituationen. Der weitere Hilfebedarf sowie die Perspektive des Kindes sollen während des Aufenthaltes in der Bereitschaftspflege eruiert werden.
Wie wird ein Kind zum Pflegekind?
Überforderung der
Eltern Kindeswohlgefährdung
unterschiedlicher
Kategorien Inhaftierung
eines oder beider
Elternteile  
Obdachlosigkeit Suchtproblematik
(Drogen/Alkohol) Psychische
oder physische
Erkrankungen Ständige
Auseinandersetzungen
in der Familie Vernachlässigung
durch die Eltern
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